Wissenswertes zur Anmeldung und Kursverlauf

Anmeldung und Anmeldeverfahren

Bitte beachten Sie, dass wir auf die einheitlichen Überweisungs- und Lastschriftstandards (SEPA) der EU umgestellt haben. Daher tragen Sie bitte auf der Anmeldekarte für das Lastschriftverfahren Ihre IBAN (Internationale Bankkontonummer) und BIC (Geschäftskennzeichen) ein. Diese finden Sie auf den Kontoauszügen Ihrer Bank.

Sie können sich täglich zu unseren Veranstaltungen anmelden. Die Anmeldung zu den Klinikum Vital!-Angeboten erfolgt grundsätzlich schriftlich auf den hierfür vorgesehenen Anmeldekarten (siehe letzte Umschlagseite) oder per E-Mail. Die Anmeldekarten können uns zugeschickt oder gefaxt werden. Außerdem können sie während der Geschäftszeiten an der Rezeption des Therapie- und Bewegungszentrums der Sana Kliniken Duisburg abgegeben werden. Außerhalb der Rezeptionszeiten benutzen Sie bitte den Briefkasten dort. Die Teilnehmer/innen erhalten keine telefonische oder schriftliche Bestätigung. Wir empfehlen Ihnen, mit der Anmeldung den Starttermin des Angebotes im persönlichen Kalender vorzumerken. Kann eine Anmeldung wegen erhöhter Nachfrage nicht berücksichtigt werden, erfolgt eine schriftliche oder telefonische Absage. Wir versuchen dann, Ihnen einen Platz in einem Parallelangebot anzubieten. Ein Quereinstieg in bereits laufende Kurse ist – freie Plätze vorausgesetzt – jederzeit möglich. Sie bezahlen die Kursgebühr lediglich für den Zeitraum, ab dem Sie teilnehmen.

Kontakt: TherapiezentrumMail@Sana.de

 

Zahlung

Die Zahlung der Kursgebühr erfolgt im Laufe des Kurses durch Einzug von Ihrem Konto. Barzahlung und Zahlung per Scheck oder Überweisung sind nicht möglich. Die meisten unserer Kurse zur Gesundheitsförderung sind von den gesetzlichen Krankenkassen als förderungswürdig anerkannt. Bei einer regelmäßigen Teilnahme bezuschussen die Krankenkassen bis zu 80 Prozent der Kursgebühren. Diese Angebote haben wir mit einem Stern gekennzeichnet. Sprechen Sie ggf. vor der Anmeldung mit Ihrer Krankenkasse.

Kursausfall und -abbruch

Sollte ein Angebot durch Verschulden der Sana Kliniken Duisburg oder höhere Gewalt (z. B. Erkrankung des Referenten, Raumschaden, technischer Defekt) nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt werden können, werden wir versuchen einen Nachholtermin anzubieten (z. B. durch die Verlängerung des Kurszeitraumes). Ist dies nicht möglich, erstatten die Sana Kliniken Duisburg entsprechend der noch nicht durchgeführten Stunden anteilig die Kursgebühren. Über die (Teil-) Erstattung der Kursgebühr hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, eine Kursveranstaltung aufgrund Ausfalls des Kursleiters oder sonstiger, von uns nicht beeinflussbarer Ereignisse abzusagen. In diesem Falle werden wir uns bemühen, alle Teilnehmer rechtzeitig zu informieren.

Wichtig: Für kurzfristige Benachrichtigungen benötigen wir eine aktuelle Rufnummer und E-Mail-Adresse, unter der wir die Kursteilnehmer auch möglichst tagsüber erreichen können.

Rücktritt / Erstattung

Im Falle eines Kursrücktritts vor Kursbeginn behalten wir 10 Euro als Verwaltungsgebühr ein. Bei Abmeldung 10 Tage vor Beginn des Kurses wird die Kursgebühr in voller Höhe in Rechnung gestellt. Wenn aus medizinischen Gründen ein Kursbesuch abgebrochen werden muss, kann gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes eine Rückerstattung für die noch nicht in Anspruch genommenen Kurseinheiten erfolgen. Wir behalten jedoch die Gebühren für die bis zum Eintritt der Erkrankung abgelaufenen Stundenzahl und 10 Euro Verwaltungsgebühr ein. Bei Erkrankungen während des Kurszeitraums können einzelne Kursstunden nicht erstattet werden. Bitte melden Sie sich ausschließlich schriftlich ab.

Kursort

Wenn nicht anders vermerkt, finden die Kurse im Therapie- und Bewegungszentrum der Sana Kliniken Duisburg statt. Wir empfehlen Ihnen, zur 1. Kursstunde die jeweiligen Hinweisschilder zu beachten.

Haftung

Eine Haftung für persönliche Gegenstände, die im Zusammenhang mit der Kursteilnahme verloren gehen, wird nicht übernommen. Es wird empfohlen, wertvolle Kleidung, Wertsachen, Schlüssel u. a. nicht in den Umkleidebereichen zu lassen.

Datenschutz

Der/die Anmeldende erklärt sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass seine/ihre Daten mittels EDV unter Beachtung des Datenschutzgesetzes des Landes NRW in seiner jeweils gültigen Fassung verarbeitet wird.

Steuerbefreiung

Fragen Sie doch Ihren Arbeitgeber, ob dieser sich an einer Maßnahme zur betrieblichen Gesundheitsförderung beteiligt! Das Bundeskabinett hat am 18. Juni 2008 das Jahressteuergesetz 2009 verabschiedet. Dieses sieht eine Steuerbefreiung für Aufwendungen der Arbeitgeber zur betrieblichen Gesundheitsförderung und zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes vor. Konkret ist vorgesehen, dass Sach- und Barleistungen bis zu 500 Euro im Jahr steuerfrei bleiben, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer neben dem laufenden Gehalt in Form der Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen gewährt. Nach der Begründung des Gesetzes sollen auch Barleistungen (Zuschüsse) des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer für extern durchgeführte Maßnahmen unter die Steuerbefreiung fallen.

Sprechzeiten und Kursberatung

Für weitere Informationen bieten wir Ihnen folgende Sprechzeiten an:

  • Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 14.30 Uhr,
  • Freitag 8.00 bis 13.30 Uhr

Außerhalb der Geschäftszeiten nehmen wir Ihre Anfragen gerne über unseren Anrufbeantworter oder per E-Mail entgegen. Wir antworten Ihnen dann so schnell wie möglich.